Fernstudium von der Steuer absetzen – Anleitung und Tipps für die Steuererklärung

Ferstudiengänge können ganz schon teuer sein. Da wäre es doch toll, sich dadurch etwas Geld vom Finanzamt zurückzuholen? Wie man ein Fernstudium von der Steuer absetzen kann beantworten wir in diesem Beitrag mit einer Anleitung und Tipps für die Steuererklärung.

Fernstudium von der Steuer absetzen

Um das Fernstudium von der Steuer absetzen muss man lediglich eine Steuererklärung machen. Doch halt, einige Dinge muss man schon beachten. So unterscheidet das Finanzamt zwischen einer Erstausbildung (Man hat vorher noch nie ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen) und einer Zweitausbildung (Man hat vorher ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen). Abgesetzt werden kann über die Studiengebühren bzw. die Semesterbeiträge sowie den Prüfungsgebühren auch Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahr- und Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, Internet und Telefon, Techninsche Geräte wie ein Computer bis hin zu Bewerbungskosten.

Erstausbildung

Handelt es sich um eine Erstausbildung, so kann man pro Jahr bis zu 6.000 Euro an Studienkosten als Sonderausgaben absetzen. Da Sonderausgaben nur in dem Jahr geltent gemacht werden können ist ein Verlustvortrag nicht möglich. Seit 2014 läuft allerdings ein Verfahren, welches die unterschiedliche Behandlung von Erst- und Zweitstudien als verfassungswidrig einstufft. Es könnte also in Zukunft sein, dass eine Erstausbildung dann unter den Werbungskosten abgesetzt werden kann. So lassen sich auch Kosten über 6.000 Euro absetzen, ein Verlustvortrag generieren und man könnte Werbungskosten auch 7 Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag machen.



Zweitausbildung

Bei einer Zweitausbildung lassen sich die Studienkosten als Werbungskosten absetzen. Das hat den Vorteil, dass ihr Kosten in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen könnt. Auch lässt sich so ein Verlustvortrag machen, welchen man 7 Jahre rückwirkend nutzen kann.

Wer sich eher weniger mit dem Thema befassen möchte, dem können wir das Online Tool von Wundertax empfehlen. Hier könnt ihr ganz einfach eure Studentensteuererklärung machen und euch so das Geld vom Finanzamt wiederholen. Schön dabei ist, dass man die kleine Gebühr die dafür erhoben wird, einfach im darauf folgenden Jahr ebenfalls als Werbungskosten absetzen kann.

 

Dies ist keine Steuerberatung, daher übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

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