Online Kurse steuerlich absetzen – Anleitung und Tipps für die Steuererklärung

Online Kurse, Webinare oder auch Ferstudiengänge können ganz schon teuer sein. Wäre es da nicht toll sich dadurch etwas Geld vom Finanzamt zurückzuholen? Wie das geht beantworten wir in diesem Beitrag mit einer Anleitung und Tipps für die Steuererklärung.

Online Kurse steuerlich absetzen

Ja tatsächlich kann man ganz einfach Online Kurse steuerlich absetzen. Dies kann man an verschiedenen Stellen der Steuererklärung tun. Dies wären entwerder Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Absetzen darf man dann alles was zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten oder der Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse dient. Damit sind also alle Online Kurse und Webinare gemeint, welche nicht aus reinem Interesse gemacht wurden. Zwischen Online-Veranstaltungen, wie bei Udemy oder Edx, und Präsenzveranstalltungen macht das Finanzamt nämlich keinen Unterschied. Auch die Bildungsflat von Skillshare ist somit absetzbar.

Online auf Udemy entdecken

Anleitung und Tipps für die Steuererklärung

Wo muss man die Kosten in der Steuererklärung nun eintragen? Arbeitnehmer können dies in der Anlage N unter den Werbungskosten: Fortbildungskosten eintragen. Selbstständige können die Fortbildungskosten auf der Seite 2 der Einnahmenüberschussrechnung unter dem Punkt Fortbildungskosten (ohne Reisekosten) geltent machen. Kapitalgesellschaften können solch einen Punkt ebenfalls billanzieren.

Auch wenn man die Quittungen und Belege mittlerweile nicht mehr zu Finanzamt schicken muss, so raten wir dennoch dazu diese aufzubewahren, falls das Finanzamt sie bei Rückfragen anfordert. Auch kann es bei Arbeitnehmern manchmal sinnvoll sein, den Arbeitgeber darum zu bitten, dass es in einem Dreizeiller bestätigt, dass die Weiterbildung für den Beruf relevant war.

Staatlicher Zuschuss

Es wird jetzt aber noch besser, denn der Staat bezuschusst eine Weiterbildung in Höhe von 50% der Fortbildungskosten. So kann man als Arbeitnehmer bis zu 500 Euro alle zwei Jahre beantragen. Dazu müssen die folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer ist mindestens 25 Jahre alt
  • Die Weiterbildungsmaßname kostet nicht mehr als 1000 Euro
  • Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Kosten
  • Das zu versteuernde Einkommen beträgt nicht mehr als 20.000 Euro (Bei zusammen Veranlagten 40.000 Euro)

Der Restbetrag kann übrigens wie oben erklärt abgesetzt werden. Des Weiteren können auch Unternehmer so eine Bildungsprämie beantragen.

Absetzen eines Fernstudiums

Dieses Thema ist etwas größer, weshalb wir dazu einen eigenen Beitrag verfasst haben: „Fernstudium von der Steuer absetzen“.

 

Dies ist keine Steuerberatung, daher übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

1 Gedanke zu „Online Kurse steuerlich absetzen – Anleitung und Tipps für die Steuererklärung“

Kommentare sind geschlossen.